Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Eine Ballonfahrt dauert in der Regel vier bis fünf Stunden, davon eine Stunde +/- 15 Minuten in der Luft.

Der Fahrschein ist ein Jahr gültig und kann vor Fristablauf verlängert werden. In Bezug auf Startdatum und -uhrzeit setzt sich der Fahrgast mit dem Ballonfahrer in Verbindung. Zwei bis drei Stunden vor der festgelegten Zeit erfolgt eine nochmalige Kontaktaufnahme, damit der Start witterungsbedingt abgesagt und verschoben werden kann.

Eine Verhinderung des Fahrgastes ist spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen (Telefon 0175 8431 626). Bei Unterlassung verfällt der Fahrschein ersatzlos, ebenso bei Nichterscheinen am Startplatz.

Der Fahrschein kann innerhalb eines Monats nach Ausstellung unter Auszahlung des vollen Kaufpreises zurückgegeben werden. Bei Rückgabe innerhalb des zweiten Monats nach Ausstellung werden 80% des Kaufpreises erstattet. Für jeden weiteren Monat verringert sich dieser Betrag um 10%. Alle genannten Beträge verstehen sich abzüglich einer eventuellen Vermittlungsprovision. Verfallene Fahrscheine können nicht zurückgegeben werden.

Bei körperlichen Einschränkungen (z.B. Herz-, Kreislauf-, Gelenk-, Bandscheibenbeschwerden) oder Schwangerschaft sollte vor der Fahrt ein Arzt konsultiert werden.

Wir veröffentlichen keine genauen Veranstaltungsorte. Als Veranstaltungsorte werden üblicherweise größere in der Nähe des Events liegende Städte angegeben, um die Suche für den Kunden zu vereinfachen bzw. erst zu ermöglichen. Hierbei können Entfernungen bis zu etwa 50 Kilometern Luftlinie zwischen einem größeren angegebenen Ort und dem tatsächlichen Veranstaltungsort liegen.

Zur Fahrt sollte sportliche Bekleidung (wie bei einer längeren Wanderung zur selben Jahreszeit) und festes Schuhwerk, das möglichst die Knöchel bedeckt (keine hohen Absätze, keine Sandalen), getragen werden.

Die Haftung für Foto- und Filmgerät sowie deren stoßsichere Verwahrung liegt beim Fahrgast.

Die Haftung des Ballonfahrers aus dieser Vereinbarung entspricht dem Luftverkehrsgesetz. Der eingesetzte Ballon ist mit einer kombinierten Deckungssumme von 5,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensfall versichert. Zusätzlich besteht je Passagier die gesetzliche Unfallversicherung von 20.000 Euro für den Todesfall oder dauernde Erwerbsunfähigkeit. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Ballonfahrer spätestens 48 Stunden nach der Fahrt anzuzeigen und geltend zu machen.

Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen haben oder diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Liegt bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten vor, gilt § 254 BGB.

Die spezielle Einweisung in die Verhaltensregeln bei einer Ballonfahrt erfolgt am Start.

Stand 31. März 2022